Urteil: Werbeversprechen in der PKV nicht bindend
Werbeversprechen sind auch in der privaten Krankenversicherung nicht bindend. Letztendlich zählen immer noch die Versicherungsbedingungen. Das musste nun auch eine Frau aus München schmerzlich erfahren, die sich auf Beitragsrückerstattungen eingestellt hatte.
Werbeversprechen in der privaten Krankenversicherung sind nicht bindend. Das entschied jetzt das Amtsgericht der Stadt München. Demnach erhielt eine Frau einen Flyer einer privaten Krankenversicherung, die eine Beitragsrückzahlung in Höhe von drei Monatsbeiträgen versprach und das schon nach dem ersten Beitragsjahr. Daraufhin wechselte die Frau ihre private Krankenversicherung.
Anfang 2010 wurde der Klägerin von der privaten Krankenversicherung mittgeteilt, dass es für das vergangene Jahr keine Beitragsrückzahlung geben wird und verwies auf die Wirtschaftskrise und die Versicherungsbedingungen. Da sich die Frau allerdings im Recht sah reichte sie Klage beim zuständigen Amtsgericht München ein, allerdings mit wenig Erfolg.
Private Krankenversicherung kann jährlich entscheiden ob sie Beitragsrückerstattungen gewährt
Das Amtsgericht München gab der privaten Krankenversicherung Recht und verwies auf die Versicherungsbedingungen. Laut diesen Bedingungen kann die private Krankenversicherung jedes Jahr neu entscheiden ob sie Beitragsrückerstattungen gewährt. Auch kann die private Krankenkasse entscheiden ob sie die Rückerstattung auszahlt oder zur Senkung des monatlichen Beitrages verwendet. (Az: 261 C 25225/10)
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