Rauchverbot Bayern: Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer
Bayern hat wieder strengstes Nichtraucherschutzgesetz
Gesetze zum Nichtraucherschutz gibt es in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland. Eigentlich unterschieden sich die entsprechenden Regelungen deutlich. Eines der schärfsten Rauchverbote hatte der Freitsaat Bayern. Dann wurden in der bayrischen Gastronomie immer mehr Ausnahmen zugelassen. Durch den Volksentscheid am Sonntag hat Bayern jetzt wieder das schärfste Nichtraucherschutzgesetz in der Bundesrepublik.
Doch wie sieht es in den übrigen Bundesländern Deutschlands aus? Wir sagen es ihnen:
Bundesland Baden-Württemberg: Gaststätten müssen hier auch weiterhin komplett rauchfrei sein, dürfen allerdings abgeschlossene Räume für Raucher einrichten. Rauchen in Einraumkneipen, ist in diesem Bundesland auch weiterhin erlaubt. In Diskos darf nur in komplett abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche geraucht werden, wenn sie nicht von jungen Menschen unter 18 Jahren besucht werden. Das Rauchen in Festzelten ist in diesem Bundesland noch erlaubt.
Bundesland Bayern: Von August des laufenden Jahres an ist Qualmen in Gaststätten, Kneipen und Bierzelten ohne jegliche Ausnahme verboten. Auf dem Oktoberfest darf in dem aktuellen Jahr noch einmal geraucht werden, im nächsten Jahr ist es damit vorbei.
Stadtstaat Berlin: Das Qualmen ist nur in abgetrennten Räumen für Raucher von Gaststätten und Kneipen erlaubt sowie in Kneipen, die eine geringere Größe als 75 Quadratmeter aufweisen. In Diskos, die auch von unter 18-Jahre alten Personen besucht werden, müssen auch hier rauchfrei sein. Wenn nur Erwachsene zu diesen Lokalen Zutritt haben, dürfen allerdings separate Raucherräume eingerichtet werden. In sogenannten Shisha(Wasserpfeifen)-Gaststätten ohne entsprechenden Alkoholausschank darf weiterhin geraucht werden, wenn minderjährige Personen draußenbleiben.
Bundesland Brandenburg: In dem ostdeutschen Bundesland Brandenburg darf gequalmt werden, wenn die Gastfläche eine geringere Größe als 75 Quadratmeter aufweist, kein abgetrennter Nebenraum existiert und keine zubereiteten Speisen in diesen Lokalen angeboten werden. Das Lokal muss desweiteren auch als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein. Bei größeren Lokalen darf laut aktuellen Gesetz ein Raum für Raucher abgetrennt werden.
Stadtstaat Bremen: In Gaststätten und Diskos sind im Moment noch separate Raucherräume erlaubt, wenn Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. In sogenannten Einraumgaststätten bis maximal 75 Quadratmeter darf auch weiterhin geraucht werden, wenn dieses Lokal als Raucherkneipe gekennzeichnet sind und unter 18-Jahre alte Personen keinen Eintritt haben. In Festzelten, auf Jahrmärkten und Volksfesten sind Nichtraucher den gefährlichen Rauch auch weiterhin ausgesetzt.
Stadtdtaat Hamburg: Rauchen ist in Kneipen, Gaststätten und Diskotheken im Moment verboten, wenn dort Speisen angeboten wird. Lokale, in denen es kein Speisen gibt, können auch hier separate Raucherräume einrichten. In Gaststätten ohne entsprechendes Essensangebot, die nur einen Raum und eine Gastfläche von maximal 75 Quadratmeter haben, kann Rauchen erlaubt sein, wenn Minderjährige keinen Zutritt zu diesen Lokalen haben.
Bundesland Hessen: In Einraumkneipen darf auch hier geraucht werden, in größeren Gaststätten sowie Diskos nur in entsprechenden Nebenräumen. In Festzelten, die nur für eine gewisse Zeit betrieben werden, gilt das gesetzliche Rauchverbot allerdings nicht.
Bundesland Mecklenburg Vorpommern: Das Rauchen ist in Kneipen und Gaststätten nur in separaten Nebenräumen erlaubt. Für Einraumkneipen gelten auch hier weitere Ausnahmen. In Diskos darf generell nicht gequalmt werden.
Bundesland Niedersachsen: In Geststätten, Kneipen und Diskos ist Rauchen nur in abgetrennten Räumen weiterhin erlaubt. In Einraumkneipen darf auch hier geraucht werden, wenn dort keine Speisen serviert wird. Die Kneipe muss desweiteren als Raucherknipe gekennzeichnet werden, Personen unter 18 Jahren haben in diese Lokale keinen Zutritt.
Bundesland NRW: Rauchen ist in den besagten Einraumgaststätten auch hier weiterhin erlaubt, die maximal 75 Quadratmeter sind. Sie müssen in NRW auch als Raucherkneipen gekennzeichnet sein, Personen unter 18 Jahren dürfen zu diesen Lokalen keinen Zutritt haben, und in solchen Kneipen dürfen desweiteren keine zubereiteten Speisen angeboten werden. In Diskos darf nur in abgetrennten Räumen noch geraucht werden.
Bundesland Rheinland Pfalz: In Gaststätten und Diskos können Nebenräume als entsprechende Raucherräume eingerichtet werden. Die Gäste von sogenannten Einraumgaststätten bis maximal 75 Quadratmetern dürfen rauchen. Vorübergehend aufgestellte Festzelte müssen auch in diesem Bundesland nicht rauchfrei sein.
Bundesland Saarland: Der gefährlich Qualm ist im Moment nur in separaten Nebenräumen, in einer inhabergeführten Kneipen oder einem Restaurant mit einem Schankraum unter 75 Quadratmetern ohne entsprechendes Speisenangebot erlaubt. Nach einem aktuellen Gesetz soll das Rauchen in naher Zukunft auch in allen Gastronomiebetrieben grundsätzlich untersagt sein. Die Regel sollte ursprünglich von Juli des laufenden Jahres an gelten, wurde aber Ende Juni des aktuellen Jahres vom zuständigen Verfassungsgerichtshof nach Klagen von diversen Gastwirten vorläufig gestoppt. Die Richter wollen im nächsten Jahr in der Sache wiederholt entscheiden.
Bundesland Sachsen: Kneipen dürfen in diesem Bundesland einen separaten Raucherraum einrichten. Desweiteren dürfen Einraum-Gaststätten, Spielhallen und Diskos ihren Gästen das Rauchen weiterhin erlauben, wenn Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Zulässig ist das Rauchen desweiteren bei geschlossenen Gesellschaften wie zum Beispiel bei Familienfeiern.
Bundesland Sachsen-Anhalt: Gaststätten können auch in diesem ostdeutschen Bundesland einen Raucherraum einrichten, Personen unter 18 Jahren dürfen diesen nicht betreten. In Einraumkneipen darf auch hier nach Lust und Laune geraucht werden, in Nebenräumen von Diskos nur, wenn Personen unter 18 Jahren generell keinen Zutritt haben.
Bundesland Schleswig Holstein: Geraucht wird hier in Einraumkneipen und in Nebenräumen von Restaurants. In diese Nebenräume dürfen auch in diesem Bundesland nur Personen über 18 Jahre. Vorübergehend aufgestellte Festzelte sind vom derzeitigen Rauchverbot noch komplett ausgenommen.
Bundesland Thüringen: Das ostdeutsche Bundesland hat sein Nichtraucherschutzgesetz im Juni des laufenden Jahres abgeschwächt. Damit darf in Einraumkneipen wieder offiziell ohne Hemmungen geraucht werden, zum Leidwesen der Nichtraucher. In größeren Restaurants ist der Griff zur Zigarette nur in separaten Räumen für Raucher erlaubt.
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Tags: Krankenkasse, Krankenkassen, Nichtraucherschutzgesetz, Rauchverbot
Kategorie: News

Es ist ja eigendlich egal wie die Abstimmung in Bayern am 4.Juli geendet hätte.
Hätten wir Raucher “gewonnen”, hätten sich alle Nichtraucher beschwert.
Das Rauchverbot in Gaststätten sehe ich ja noch ein, ich als Raucher mag es ja selber nicht, wenn ich beim Essen voll gequallmt werde.
Aber ist es nicht das was uns Menschel als “Individuum” aus macht, der Freiewille Entscheiden zu können.
Aber wieder mal hat der Staat uns in der Freiheit beschnitten.
Ich habe hier neben mir ein Feuerzeugliegen mit einem passenden Spruch für alle Bayern die am 4. Juli nicht zur Wahl gegangen sind:
“Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf!”
Denkt mal drüber nach
“Aber ist es nicht das was uns Menschel als “Individuum” aus macht, der Freiewille Entscheiden zu können.”
Da haben sie zwar recht, aber wenn der Raucher damit die Gesundheit anderer Mitmenschen gefährdet hat das nicht mehr mit frien Willen zu tun.
Außerdem kann es doch nicht so schwer sein für eine Zigarette vor die Tür zu gehen, in Irland klappt das doch auch wunderbar.
Ich muss dem Autor Recht geben, wir Nichtraucher wurden Jahrzehnte lang mit eurem Qualm belästigt, jetzt wo ein vernünftiges Gesetz für die Nichtraucher auf euch zukommt, fühlt ihr euch gleich diskriminiert, ihr solltet endlich mal aufwachen und einsehen das der Staat nur unsere Interessen schützt. Ich habe nämlich keine Lust wegen eurer Sucht am Krebs zu erkranken und zu sterben.
Ich wäre sogar dafür das Rauchen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Denn wie oft sitzt man vor allem bei diesem Wetter in einem Lokal im Freier und muss den Rauch von irgendwelchen süchtigen Rauchern mit einatmen.
Von Diskriminierung würde ich an dieser Stelle nicht reden, von einem vernünftigen Gesetz aber genau so wenig.
An dieser Stelle möchte ich nämlich zum Beispiel auf diverse Shisha-Bars und -Cafés verweisen, die durch diesen Beschluss schließen müssen. Das ist nicht nur unvernünftig, das ist seitens der Nichtraucher auch intolerant, weil es eine geschlossene Lokalität ist, zu der man geht, um zu rauchen. Dort werden keine Nichtraucher belästigt, weil das einfach Sinn und Zweck dieser Lokalitäten ist und jeder wissen sollte, was ihn dort erwartet.
Ähnlich verhält es sich mit nicht wenigen Zigarrenbars.
Das vorhergehende Gesetz mag zu locker gewesen sein, aber hier wurde deutlich über die Stränge geschlagen.
Und an Krebs können Sie auch erkranken, wenn Sie nicht rauchen.
Benutzen Sie ein Handy? Besitzen Sie einen PC? Einen Fernseher? Mikrowelle?
Es gibt so viele Dinge, die man sofort einstellen müsste, wenn man immer penibel auf mögliche Gesundheitsgefährdung achtet – deswegen sofort in Panik und Populismus auszubrechen halte ich für eine gewaltige Fehleinstellung.
Was übrigens das Rauchen im Freien betrifft – würden Sie dann aufgrund von Feinstaubbelastung auch das Autofahren verbieten?
Ich habe endlich eine kleine Kneipe gefunden in der ich mich wohl fühle….es ist eine reine Shisha-Bar…ich komme aus Bayern….VIELEN DANK…