Rauchverbot Bayern: Nichtraucherschutzgesetz ist verfassungsgemäß
Die Richter aus Karlsruhe verwarfen die Beschwerde einer Raucherin und von zwei Gaststätteninhabern
Karlsruhe. Das seit dem 1. August diesen Jahres in dem süddeutschen Bundesland Bayern geltende strikte Rauchverbot ist einem aktuellen Urteil zufolge mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch der laufenden Woche entschieden. Die Richter aus der Stadt Karlsruhe verwarfen die aktuellen Verfassungsbeschwerde einer Raucherin und von zwei weiteren Gaststätteninhabern. Die strikte Neufassung des derzeitigen Rauchverbots in der Gastronomie des Bundeslandes Bayerns verletze die Kläger nicht in ihren Grundrechten der Handlungsfreiheit oder der Berufsfreiheit, heißt es in dem am Mittwoch der aktuellen Woche veröffentlichten Beschluss.
Nach dem deutschlandweit strengsten Rauchverbot darf in Gaststätten , Restaurants und Bierzelten des Freistaates grundsätzlich nicht mehr geraucht werden. Nur bei sogenannten “echten geschlossenen Gesellschaften” wie zum Beispiel Hochzeitsfeiern oder Taufen wird das Rauchen vom Gesetzgeber nicht untersagt. Das entsprechende Gesundheitsschutzgesetz wurde in diesem Jahr per Volksentscheid einstimmig beschlossen.
Die erst 12 Monate zuvor geschaffenen Ausnahmeregelungen für Festzelte und Eckkneipen waren damit genauso entfallen wie die Möglichkeit, in Lokalen entsprechende Rauchernebenräume einzurichten. Beim Volksentscheid am 4. Juli diesen Jahres hatten in dem Land Bayern 61 Prozent der Wähler für eine weitere Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes in der Gastronomie gestimmt.
Die klagende Raucherin besucht mehrmals in der Woche Lokale. Eine klagende Gaststätteninhaberin erzielt einen großen Teil ihres monatlichen Umsatzes durch geschlossene Gesellschaften, die in erster Linie abgetrennten Räumen stattfinden. Der Geschäftsführer eines sogenannten “Pilslokals” machte vor dem Gericht geltend, er beschäftige im Moment nur Raucher und es würden in sein lokal “nur rauchende Gäste eingelassen”. Dem Unternehmer drohe durch das neue Rauchverbot die Vernichtung seiner wirtschaftliche Existenz.
(AZ: 1 BvR 1746/10 – Beschluss vom 2. August 2010)
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