Private Krankenversicherung: Gericht verbietet PKV Verwendung von Werbeslogans
Der Verband der Privaten Krankenversicherung legt jetzt offiziell Widerspruch gegen einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln ein
Das zuständige Landgericht der westdeutschen Stadt Köln hat dem Verband der Privaten Krankenversicherung auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. in einer einstweiligen Verfügung bis auf Weiteres untersagt, mit zwei Anzeigenmotiven aus der aktuellen Informationskampagne der Privaten Krankenversicherung weiter zu werben. Die im Eilverfahren getroffene Entscheidung des westdeutschen Gerichts erging ohne weitere Begründung. Die Wettbewerbszentrale hatte in ihrem aktuellen Antrag beanstandet, die Anzeigentexte der Privaten Krankenversicherung würden die gesetzlichen Krankenkassen auf unsachliche Weise herabsetzen.
Der Verband der Privaten Krankenversicherungen wird beim Landgericht der Stadt Köln in den kommenden Tagen Widerspruch einlegen, um einen entsprechenden Verhandlungstermin zur Erörterung der Sache zu bekommen. Der Verband befolgt natürlich die einstweilige Verfügung des westdeutschen Gerichts und wird mit den beiden fraglichen Anzeigenmotiven bis zur endgültigen Klärung nicht werben, hieß es in einer aktuellen Stellungnahme der PKV. Die Informationskampagne des Verbandes der Privaten Krankenversicherung wird in der Zwischenzeit wie geplant weiter fortgesetzt.
Keine ähnlichen Beiträge gefunden.
Tags: Krankenkasse, Krankenkassen, Krankenversicherung, PKV, Private Krankenversicherung
Kategorie: Private Krankenversicherung
