Private Krankenversicherung: Familien mit Kindern sollten genau vergleichen
Die Private Krankenversicherung bietet keine Familienkrankenversicherung wie die Gesetzliche Krankenversicherung an
Ab dem kommenden Jahr sind laut Schätzung des Verbands der Privaten Krankenversicherungen mindestens 16.000 Angestellte und Arbeitnehmer samt ihres Nachwuchses berechtigt, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Möglich macht diesen Wechsel in erster Linie die Gesundheitsreform dieses Jahres, die für einen entsprechenden Wechsel in die Private Krankenversicherung nur noch eine Wartezeit von maximal 12 Monaten statt 36 Monaten vorsieht. Angestellte, die im vorangegangenen Jahr ein Bruttoeinkommen oberhalb der aktuellen Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielen konnten, sind zum Wechsel in der Private Krankenversicherung berechtigt.
Doch ganz besonders für Familien mit Kinder kann so ein PKV-Wechsel ein ziemlich teures Unterfangen werden. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet die Private Krankenversicherung zum jetzigen Zeitpunkt keine kostenfreie Familienkrankenversicherung für den Nachwuchs an. Aus diesem Grund sollte vor einem Wechsel in die Private Krankenversicherung ein Preisvergleich der einzelnen privaten Krankenkassen und ihrer Tarife durchgeführt werden, diesen Vergleich finden sie am Ende des Berichts, er ist für sie komplett kostenfrei und unverbindlich.
In der Privaten Krankenversicherung muss jedes einzelne Familienmitglied einzeln und kostenpflichtig versichert werden. Aus diesem Grund kann die Gesetzliche Krankenversicherung besonders für Familien mit vielen Kindern eine entsprechende Kostenalternative zur Privaten Krankenversicherung darstellen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen können auch durch private Zusatzversicherungen aufgestockt werden.
Bei Arbeitnehmern mit hohen Einkommen allerdings liegen die Vorteile klar bei der Privaten Krankenversicherung. Denn im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung errechnen sich die entsprechenden Beiträge hier nicht anhand des Einkommens, sondern auch weiterhin nach Faktoren wie zum Beispiel Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen im Gegensatz dazu einen pauschalen Beitragssatz von demnächst genau 15,5 Prozent vom Bruttolohn.
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Kategorie: Private Krankenversicherung
