PKV: HanseMerkur lehnt Ausländer unter bestimmten Bedingungen ab
Die HanseMerkur lehnt seit 1. August Versicherte mit ausländischen Wurzeln ab, wenn sie nicht mindestens seit zwei Jahren in Deutschland gemeldet sind. Für die normalen Tarife dürften die Regeln gelten, allerdings nicht für den Basistarif.
In der Vergangenheit haben sich die privaten Krankenversicherungen immer wieder über Beitragspreller und Nichtzahler beschwert. Nimmt man es allerdings genau, haben die Krankenkassen sich diese Kundschaft selbst ins Haus geholt. So hat in der Vergangenheit fast jede private Krankenversicherung so genannte Billigtarife angeboten. Die HanseMerkur hat durch besonders günstige Tarife ein hohes Wachstum erzielen können.
Mittlerweile ziehen sich immer mehr private Krankenversicherungen aus den Billigtarifen zurück. Den Anfang machten die Deutsche Krankenversicherung und die Central- Krankenversicherung. Allerdings ist davon auszugehen, dass in Zukunft noch mehr private Krankenversicherungen folgen werden. Um sich vor Nichtzahlern zu schützen, fordern immer mehr private Krankenkassen eine Schufa- Auskunft an.
Mindestens zwei Jahre in Deutschland gemeldet
Die HanseMerkur hingegen hat privat Versicherte mit ausländischer Herkunft als die Beitragspreller Nummer eins ausgemacht. Aus diesem Grund lehnt die Krankenkasse Versicherte mit ausländischen Wurzeln ab, wenn sie nicht schon seit zwei Jahren in Deutschland gemeldet sind. Des Weiteren müssen sie lückenlos nachweisen, dass sie seit zwei Jahren in Deutschland krankenversichert sind. Für den Basistarif dürfte diese Regelung allerdings nicht gelten, denn hier dürfen die privaten Krankenversicherungen niemanden ablehnen.
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