Krankenkassen dürfen Bonus auch ohne medizinischen Nachweis gewähren
Geklagt hatte die AOK Hessen gegen die BKK
Wie das Landessozialgericht der Stadt Darmstadt jetzt entschied darf ein gesetzliche Krankenkasse auch ohne entsprechenden medizinischen Nachweis einen Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten gewähren. Dies stehe auf keinen Fall im Konflikt mit dem Gesetz so dass hessische Gericht in seiner Urteilsbegründung.
Wie der Richter am heutigen Donnerstag betonte sei es Sache der gesetzlichen Krankenkasse ob sie ihrem Versicherten das Nichtrauchen oder Normalgewicht glaube. In dem aktuellen Fall hatte die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Hessen gegen die Betriebskrankenkasse (BKK) geklagt.
Die AOK Hessen warf der BKK laut Klageschrift vor für einen entsprechenden Bonus keinen medizinischen Nachweis von ihrem Versicherten zu verlangen, sondern ihm einfach vertraue. Revision gegen das aktuelle Urteil wurde den aktuellen Angaben zufolge nicht zugelassen. (AZ L 8 KR 294/09 B ER)
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