Krankenkassen: Datenschützer untersagen Ärzten Datenweitergabe

Auch das deutsche Gesundheitsministerium hat sich in der Zwischenzeit eingeschaltet.

Die zuständige Datenschutzbehörde des norddeutschen Bundeslandes hat den Allgemeinmedizinern im Bundesland die Weitergabe von Patientendaten an ein privates Rechenzentrum verboten- unter Androhung eines Zwangsgeldes von mindestens 30 000 Euro.

Dies erklärte das Landeszentrum für Datenschutz am Montag der laufenden Woche in einem Bericht mit. Nach der aktuellen Einschätzung wird das Patientengeheimnis nicht von den Medizinern gewahrt. Ein Vertrag zwischen Hausärzteverband und der gesetzlichen Krankenkasse der AOK sieht vor, dass die Mediziner eine “Hausärztliche Vertragsgemeinschaft” für die Leistungsabrechnung nutzen müssen, um von günstigen Konditionen zu profitieren, so der Bericht vom Montag dieser Woche.

Die im Vertrag vorgesehene elektronische Weitergabe haben die Datenschützer des norddeutschen Bundeslandes bis auf weiteres nun gestoppt. Die norddeutschen Mediziner seien rechtlich und faktisch nicht in der Lage, ihre Patientendaten entsprechend zu kontrollieren. Auch das deutsche Gesundheitsministerium hat sich in der Zwischenzeit eingeschaltet.

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