Haushaltshilfe: Bei Krankheit zahlt Krankenkasse Haushaltshilfe
Bei Krankheit und einem Kind im Haushalt übernimmt Krankenkasse die Kosten für Haushaltshilfe
Wenn eine Mutter wegen einer Krankheit den eigenen Haushalt nicht mehr alleine bewältigen kann, zahlt die zuständige gesetzliche Krankenkasse eine entsprechende Haushaltshilfe. Darauf weist die Techniker Krankenkasse am Dienstag der laufenden Woche in der norddeutschen Stadt Kiel hin.
Hintergrund der aktuellen Mitteilung ist, dass wer aus medizinischen Gründen für eine gewisse Zeit seinen eigenen Haushalt nicht mehr führen kann, einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen hat. Die zweite wesentliche Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass ein Kind im Haushalt der entsprechenden Person lebt.
Das mit im Haushalt lebende Kind darf zu Beginn der Arbeit der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Desweiteren darf im Haushalt der erkrankten Person keine weitere Person leben, die die anfallenden Aufgaben für eine gewisse Zeit übernehmen könnte.
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Kategorie: Gesetzliche Krankenversicherung
