Gesundheitsreform: Koalitionspartner nähern sich wieder an

19. Juni 2010 | Kommentare (1)

Tags: , , , , , ,

Kategorie: Gesetzliche Krankenversicherung

Comments (1)

Trackback URL | Comments RSS Feed

  1. Steuerzahler sagt:

    Deutsche Krankenversicherungen müssen für Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen – selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland. Das gilt sogar für viele Eltern von in Deutschland krankenversicherten Ausländern aus der Türkei und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens.

    Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär Franz Thönnes (SPD):In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung. Der Kreis der Anspruchsberechtigten richte sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen. Grundlage seien, so Thönnes, ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. April 1964 sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12. Oktober 1968.

    3Millionen Tuerken in D: rechnen kann jeder selbst…

Schreibe einen Kommentar

Du musst eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben..