Gesundheitsreform 2010: Koalition will Zusatzgeschäft der Krankenkassen einschränken
CDU/CSU und FDP wollen offenbar den privaten Krankenkassen mehr exklusive Geschäftsfelder schaffen
Hamburg/Berlin. CDU/CSU und die Partei FDP erwägen offensichtlich, die Zusatzangebote und Wahltarife gesetzlicher Krankenkassen für besserverdienende Versicherte einzuschränken.
Wie die deutsche Wirtschaftszeitung “Financial Times Deutschland” (Ausgabe vom Mittwoch) unter Berufung auf entsprechende Koalitionskreise im Vorfeld berichtete, sollen in Zukunft Wahltarife, die gesetzlich Versicherten beispielsweise bei Aufenthalten in einem Krankenhaus Chefarztbehandlungen oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer anbieten, nicht mehr erlaubt sein.
Ein zuständiger Sprecher des deutschen Gesundheitsministeriums erklärte am Dienstag in einem aktuellen Interview, dass die Abgrenzung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung in Zukunft klarer definiert werden solle. Eine genaue Entscheidung sei dazu aber nicht getroffen worden, stellte der Sprecher am gestrigen Nachmittag eindeutig klar.
Nach aktuellen Angaben des deutschen Blattes soll auch das Angebot von Auslandskrankenversicherungen nur noch privaten Krankenkassen vorbehalten sein. Gesetzliche Krankenkassen sollen in Zukunft den aktuellen Angaben nach allein Tarife mit Selbstbehalt und Kostenerstattung anbieten dürfen. Die neuen Änderungen würden in den nächsten Wochen in den Entwurf zur aktuellen Gesundheitsreform eingefügt, teilt die deutsche Wirtschaftszeitung weiter mit.
Die Gesundheitspolitiker aus der schwarz-gelben Koalition haben zwei Tage über die geplante Reform beraten. Die Politiker beschlossen in erster Linie laut dem aktuellen Bericht, mit der Reform auch die derzeitige Frist zu verkürzen, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen warten müssen, bis sie zu einer privaten Krankenversicherung wechseln können. Bis heute müssen Gutverdiener in der Bundesrepublik Deutschland drei Jahre warten, in Zukunft soll die Frist maximal 12 Monate betragen.
Auch sollten die Krankenkassen in Zukunft einen Säumniszuschlag verlangen können, wenn ihre Versicherten den Zusatzbeitrag nicht begleichen. Dieser dürfe allerdings im Höchsfall das Dreifache des aktuellem Zusatzbeitrags betragen, mindestens allerdings 30 Euro.
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