Gesetzliche und private Krankenversicherung haben mit ähnlichen Beitragsanpassungen zu kämpfen
Experten der privaten Krankenversicherung haben jetzt eine aktuelle Studie zur Beitragsstabilität zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung erarbeitet. Laut der Studie sind die Beitragsanpassungen bei gesetzlicher wie auch bei der privater Krankenversicherung ähnlich. Experten der gesetzlichen Krankenversicherung waren in der Vergangenheit zu einem anderen Ergebnis gekommen.
Kürzlich hatte eine Studie des Berliner Instituts für Gesundheit und Sozialforschung (IGES) bei der privaten Krankenversicherung höhere Beitragssteigerungen gesehen, als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. So lagen die Beitragsanpassungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen den Jahren 1997 und 2008 bei 2,4 Prozent im Jahr. Bei den privaten Krankenversicherungen soll der Anstieg allerdings 3,9 Prozent betragen haben.
Dies kritisierten jetzt Experten der privaten Krankenversicherung und führten dazu eine ganz eigene Studie durch. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) kam ihrerseits zu dem Ergebnis das sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung mit ähnlichen Beitragssteigerungen zu kämpfen haben. So hat die gesetzliche Krankenversicherung zwischen den Jahren 1997 und 2009 die Beiträge um durchschnittlich 3,1 Prozent pro Jahr angehoben, bei der privaten Krankenversicherung waren es 3,3 Prozent pro Jahr.
10 prozentiger Aufschlag für Tarife in der privaten Krankenversicherung
Doch wie kommt es zu den beiden unterschiedlichen Ergebnissen? Laut aktuellen Angaben des DAV hatte das IGES vergessen Zusatzbeiträge. Leistungskürzungen und Praxisgebühr in ihre Berechnung einfließen zu lassen. Rechnet man diese Faktoren mit ein, kommt an auf ungefähr gleiche Werte bei den Beitragsanpassungen. Des Weiteren müssen die privaten Krankenkassen seit dem Jahr 2000 einen zehn prozentigen Aufschlag bei den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung verlangen, damit die Beiträge im Alter nicht explodieren.
Aber warum müssen Leistungskürzungen und Zusatzbeiträge mit einberechnet werden? Gesetzliche Krankenkassen bekommen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond, wenn sie damit nicht auskommen, müssen sie einen Zusatzbeitrag erheben. Um das zu verhindern kürzen viele gesetzliche Krankenkassen ihre Leistungen. Die privaten Krankenversicherungen können dies nicht, sie müssen die Leistungen garantieren, die im Vertrag stehen. So können die privaten Krankenkassen auf den Anstieg der Gesundheitskosten nur mit einer Beitragsanpassung reagieren.
Unisex- Tarife lassen Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden spätestens zum Jahr 2013 kräftig steigen, dann müssen die privaten Krankenkassen die Unisex- Tarife einführen. Dabei müssen Frauen und Männer im gleichen Tarif genau denselben Beitrag zahlen. Da Frauen in der Regel den höheren Beitrag zahlen, weil sie öfter zum Arzt gehen, älter werden und eine bessere Vorsorge betreiben, werden die Beiträge der Männer auf das Niveau der Frauen angehoben. Bestehende Verträge sollen von der Regelung allerdings verschont bleiben. Wer also noch kostengünstig in die private Krankenversicherung wechseln will, sollte die bis zum 31.12.2012 tun.
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