Gesetzliche Krankenversicherung: Sozialausgleich soll begrenzt werden
Die schwarz- gelbe Bundesregierung will die Steuermittel zum Sozialausgleich kürzen, sollte das Versorgungsgesetz teurer werden als im Vorfeld angenommen. Das Bundesgesundheitsministerium wies diesen Bericht allerdings wieder zurück.
Nach einem aktuellen Bericht des „Handelsblattes“, will die schwarz- gelbe Bundesregierung ein zentrales Versprechen der aktuellen Gesundheitsreform brachen. So sollen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung den Sozialausgleich unter Umständen ganz oder zu mindestens teilweise aus eigener Tasche zahlen. Das erklärte die Chefin des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, Doris Pfeifer, der deutschen Tageszeitung „Welt“ laut einem aktuellen Vorbericht.
Schuld an der neuen Regelung ist das Gesetz zur Bekämpfung des Ärztemangels auf dem Land. Der Bundesfinanzminister, Wolfgange Schäuble, hatte dem Bundesgesundheitsminister, Daniel Bahr, aufgefordert die Mittel zum Sozialausgleich zu begrenzen, wenn das Versorgungsgesetz teurer wird als erwartet. Der Bundesfinanzminister und die gesetzlichen Krankenkassen sind der Auffassung, dass der Bundesgesundheitsminister die Kosten für das Versorgungsgesetz falsch einschätzt.
Sozialausgleich soll weiterhin komplett aus Steuermitteln bezahlt werden
Das Bundesgesundheitsministerium wies den aktuellen Bericht auf Nachfrage allerdings wieder zurück. So werde der Sozialausgleich auch weiterhin komplett aus Steuermitteln finanziert, wie ein Sprecher betonte. Einige Politiker der CSU forderten, ähnlich wie der Chef der gesetzlichen Krankenkasse, Techniker Krankenasse, Nobert Klusen, Ärzte in überversorgten Gebieten schlechter zu bezahlen um den Ärztemangel auf dem Land damit zu finanzieren.
Wenn eine gesetzliche Krankenkasse mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond nicht auskommt, hat sie das Anrecht einen Zusatzbeitrag von seinen Versicherten zu verlangen. Um Menschen mit geringen Gehältern nicht finanziell zu überfordern, erhalten diese Menschen einen Sozialausgleich aus Steuermitteln.
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