Elekronische Gesundheitskarte: Lichtbild stellt Krankenakssen vor Schwierigkeiten
In den kommenden fünf Monaten müssen die gesetzlichen Krankenkassen zehn Prozent der Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte versorgen. Dafür benötigen die Krankenkassen allerdings ein Lichtbild des Versicherten.
So langsam aber sicher nimmt die elektronische Gesundheitskarte an Fahrt auf, denn bis zum Jahresende müssen 10 Prozent der ungefähr 70 Millionen gesetzlich Versicherten mit der Gesundheitskarte ausgerüstet sein, sonst droht den Krankenkassen eine saftige Strafe, das hatte die schwarz- gelbe Bundesregierung im letzten Jahr per Gesetz beschlossen.
Allein die AOK Rheinland/Hamburg muss im Raum Northeim ungefähr 300.000 Versicherte anschreiben und um ein Passbild bitten, denn für die Gesundheitskarte ist ein Lichtbild unbedingt erforderlich. Die kompletten Allgemeinen Ortskrankenkassen müssen bis zum Jahresende mehr als 2,4 Millionen Versicherte mit der neuen Gesundheitskarte ausstatten.
Ursprünglicher Termin war bereits 2006
Ursprünglich sollte die elektronische Gesundheitskarte schon zum 1. Januar des Jahres 2006 eingeführt werden. Auf den neuen elektronischen Gesundheitskarten sollen vertrauliche personenbezogene Daten gespeichert werden. So werden folgende Daten auf der Karte gespeichert: Krankenkasse und Wohnsitz des Versicherten, Name des Versicherten, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Krankenversicherungsnummer, Versicherungsstatus und Zahlungsstatus.
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