Beitragsrückerstattung private Krankenversicherung: Debeka- Krankenversicherung und Continental- Krankenversicherung zahlen Beiträge zurück
Immer wieder wird an den privaten Krankenversicherungen Kritik geübt, weil sie zu Jahresbeginn ihre Beiträge überdurchschnittlich erhöhen. Das es aber auch anders geht zeigen die Debeka- Krankenversicherung und die Continental- Krankenversicherung. Hier erhalten die Versicherten Beitragsrückerstattungen. Aber ein Wechsel nur wegen der Beitragsrückerstattung ist nur selten sinnvoll und kann auch nach Hinten losgehen.
In der Vergangenheit wurden die privaten Krankenversicherungen immer wieder dafür kritisiert, dass sie zum Beginn jedes Jahres die Prämien überdurchschnittlich erheben würden. So lagen die Beitragsanpassungen in diesem Jahr teilweise sehr deutlich im zweistelligen Prozentbereich, obwohl der Durchschnitt bei circa sieben Prozent lag. Auch im kommenden Jahr wird es wieder Beitragserhöhungen geben.
So wird die Central- Krankenversicherung in einigen Tarifen eine Beitragsanpassung von bis zu 20 Prozent vornehmen. Allerdings ganz ohne Beitragserhöhungen wird die private Krankenversicherung wohl nicht mehr auskommen. Beitragsanpassungen zwischen zwei und vier Prozent sind hingegen normal. Denn ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung, haben auch die privaten Krankenkassen mit immer wachsenden Ausgaben im Gesundheitssektor zu kämpfen.
Gewinnbeteiligung für Versicherte
Die höchsten Kosten verursachen in der privaten Krankenversicherung Krankenhausbehandlungen gefolgt von Medikamentenausgaben und Heilmittel, wie zum Beispiel Rollstühle. Die Medikamentenausgaben sind in diesem Jahr allerdings schwächer angestrigen als in den vergangenen Jahren, weil die privaten Krankenkassen auch von dem Medikamentensparpaket profitieren.
Allerdings gibt es auch private Krankenversicherungen, die ihre Versicherten am Ende des Jahres am Gewinn beteiligen. Eine dieser Krankenversicherungen ist die Debeka. So zahlt die private Krankenkasse noch in diesem Jahr etwa 55 Millionen Euro an seine Versicherten aus. Allerdings nur, wenn die Versicherten keine Rechnungen im zurückliegenden Jahr eingereicht haben. Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind davon ausgenommen.
Wie die Krankenkasse in dieser Woche erklärte, wird jeder Versicherte vier Monatsbeiträge von der privaten Krankenversicherung zurückerhalten. Doch die Beitragsrückzahlung kam nicht wirklich überraschend. Schon im vergangenen Jahr zahlte die Debeka- Krankenversicherung einen ähnlich hohen Betrag. Auch im kommenden Jahr soll es eine ähnliche Beitragsrückzahlung geben, wie die private Krankenversicherung in dieser Woche betonte.
Auch Continental- Krankenversicherung mit Beitragsrückerstattung
Doch die Debeka- Krankenversicherung ist nicht die einzige private Krankenversicherung die ihre Versicherten am Gewinn beteiligt. Auch die Continental- Krankenversicherung wird Beitragsrückerstattungen in Höhe von 55 Millionen Euro vornehmen. Allerdings sollte man nicht nur wegen einer eventuellen Beitragsrückerstattung in die private Krankenversicherung wechseln oder innerhalb der PKV wechseln. Die Beitragsrückerstattung kann auch schnell mal gestrichen werden.
Das gilt auch, wenn die private Krankenversicherung im Vorfeld mit einer Beitragsrückerstattung geworben hat. Selbst ein aktuelles Urteil fällt zu Gunsten der privaten Krankenversicherungen aus. So hatte eine Versicherte geklagt, weil eine private Krankenversicherung mit einer Beitragsrückerstattung geworben hatte, aber diese zum Jahresende, wegen schlechter wirtschaftlicher Lage nicht auszahlen konnte.
Nicht wegen Beitragsrückerstattung wechseln
Werbeversprechen sind in der privaten Krankenversicherung nicht bindend, wenn in den Vertragsklauseln festgehalten wird, das die Krankenversicherung jedes Jahr erneut über eine Beitragsrückzahlung entscheiden kann. Darum sollte das Augenmerk vor jedem Wechsel immer auf dem Preis- Leistungs- Verhältnis und der Beitragsentwicklung liegen. Auch unterscheidet man in Deutschland zwischen zwei verschiedenen Beitragsrückerstattungen.
Zum einen gibt es da die freiwillige Beitragsrückerstattung und zum anderen die vertragliche Beitragsrückerstattung. Die freiwillige Beitragsrückerstattung bekommt man in der Regel dann, wenn die Krankenversicherung im zurückliegenden Geschäftsjahr gut gewirtschaftet hat und einen hohen Gewinn erzielen konnte. Die vertragliche Beitragsrückerstattung bekommt man, wenn man im zurückliegenden Jahr keine Rechnung eingereicht hat, so wie bei der Debeka- Krankenversicherung. Darum ist es immer eine Überlegung wert, kleine Behandlungen aus der eigenen Tasche zu zahlen.
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