Arzneisparpaket: Bundestag beschließt Preisbremse für Pharmafirmen
Bundestag und Bundesrat beraten über neus Arzneisparpaket
Berlin. Die Pharmaindustrie muss ihre neuen Arzneimittel in Zukunft zu günstigeren Konditionen abgeben. Der deutsche Bundestag und Bundesrat berieten am Freitag der vergangenen Woche über die Teile eins und zwei des entsprechenden Arzneimittelsparpakets von dem amtierenden Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP). Die Regelwerke sehen in erster Linie Kostendämpfungen in Milliardenhöhe und weitere Zwangsrabatte vor. Rösler erklärte am Freitag der letzten Woche, damit werde zum ersten Mal das “Preismonopol der Industrie” gebrochen. Die Opposition hält das aktuelle Paket im Gegensatz dazu für unzureichend.
Arzneimittel sind Kostentreiber im deutschen Gesundheitssystem, insbesondere neue, patentgeschützte Medikamente. Bis zum heutigen Tage darf die Industrie die Preise für solche Medikamente willkürlich selbst bestimmen- die gesetzlichen Krankenkassen müssen jeden preis zahlen. Das will die schwarz gelbe Koalition mit dem neuen Sparpaket allerdings eindämmen.
Der Bundesrat billigte am vergangenen Freitag den ersten Teil des neuen Pakets, wonach die Pharmafirmen den gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft höhere Rabatte einräumen müssen. Der Bundestag hatte die aktuelle Änderung bereits im Vorfeld beschlossen. Die Herstellerrabatte für patentgeschützte Arzneimittel werden von im Moment sechs auf dann 16 Prozent angehoben. Dies gilt allerdings nur befristet – vom 1. August des aktuellen Jahres Jahres bis zum 31. Dezember des Jahres 2013.
Damit die Pharmaunternehmen die Zwangsrabatte nicht durch entsprechende Preiserhöhungen ausgleichen, gilt im selben Zeitraum ein weiterer Preisstopp: Die Arzneimittelpreise werden bis Ende des Jahrees 2013 auf dem Niveau von August des vergangenen Jahres eingefroren.
Der deutsche Bundestag beriet in der Zwischenzeit über den zweiten Teil des Pakets. Der Gesetzentwurf sieht den aktuellen Angaben zufolge vor, dass die Pharmakonzerne schon zur Markteinführung ihrer neuen Arzneimittel den Nutzen zweifelsfrei nachweisen müssen. Dies wird dann natürlich von unabhängiger Stelle detailliert geprüft und dient als entsprechende Grundlage für die Preisverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Können sich beide Parteien innerhalb von 12 Monaten nicht au einen Preis verständigen, wird eine entsprechende Schiedsstelle eingeschaltet, die den Preis bestimmt. Für Medikamente ohne nachweisbaren zusätzlichen Nutzen wird der Preis von vornherein auf den Betrag vergleichbarer Medikamenten begrenzt. Gekürzt werden desweiteren auch die Margen des Pharmagroßhandels. Die neuen Regelungen sollen möglichst schon zum Beginn des kommenden Jahres greifen.
Die Regierung verspricht sich durch die neuen Regelungen Einsparungen in Milliardenhöhe – mindestens 1,7 Milliarden Euro im nächsten Jahr und im Anschluss rund zwei Milliarden Euro im Jahr.
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Kategorie: Gesetzliche Krankenversicherung
